Preisliste für Büromassagen

Preis für eine Büromassage (30 min) - Preis pro Person - inkl. Anfahrt

Stadtteile/Orte Probemassage Preis ab 3 Personen Preis bis 6 Personen
Berlin 120 € * siehe unten ** siehe unten **
Umgebung von Berlin auf Anfrage siehe unten ** siehe unten **

* Probemassage

Da mir im geschäftlichen Bereich eine langfristige Zusammenarbeit wichtig ist, aber jedes Unternehmen unterschiedliche Wünsche und Rahmenbedingungen hat, biete ich Ihnen eine Probemassage an. Für einen Pauschalpreis von 120 € (inkl. Anfahrt) können sich 4 Mitarbeiter für jeweils 30 Minuten einmalig massieren lassen.
Einen Überblick über die Massage können Sie sich hier verschaffen.

Sollte Ihnen die Massage zusagen, können wir uns dann ganz in Ruhe um die weiteren Konditionen kümmern.

Der Fairness halber bitte ich nur von dem Testangebot Gebrauch zu machen, wenn Sie sich für eine längerfristige Zusammenarbeit interessieren.

** Individuelles Angebot

Wenn Sie auf die Testmassagen verzichten wollen, bitte ich Sie mit mir Kontakt aufzunehmen. In kürzester Zeit erhalten Sie von mir ein indivduelles Angebot.

Folgende Punkte sind für mich dabei von wesentlichem Interesse:

  • Wo - Behandlungsort?
  • Wieviel Personen sollen massiert werden?
  • Wieviel Zeit steht Ihnen für eine Massage zur Verfügung?
  • Wie oft soll massiert werden - einmalig, wöchentlich, monatlich?
  • Anlass - Büromassage, Sauna, etc.?
  • Wer ist der Kostenträger?
  • Ihre preislichen Vorstellungen

Absetzen der Kosten

Massagekosten, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter übernimmt, sind steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die Massage ist geeignet, gesundheitlichen Schäden vorzubeugen;
  • bei der Arbeitstätigkeit der Arbeitnehmer ist mit körperlichen Beschwerden zu rechnen, die letztendlich zu Fehlzeiten führen.

Die Massage dient zur Prophylaxe und ist steuerlich absetzbar. Die mobile Massage ist als “freiwillige soziale Aufwendung” zu 100% steuerlich absetzbar (Beschluss des BFH im Dezember 2001 - VI R 177/99).

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. BFH 30.05.2001 – VI R 177/99

  2. §3 Nr.34 EStG

Interessante Links zu dem Thema:

Wann der Arbeitgeber die Massage bezahlt

Massage oder Rückenschule steuerlich absetzen